Update 03.04.2022


Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist am 3. April 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. April 2022. Für den Sportbetrieb bislang geltende Einschränkungen und Schutzmaßnahmen sind aufgehoben. Lediglich die allgemein gültigen Basisschutzmaßnahmen bleiben erhalten und sind in dem weiterhin gültigen Hygienekonzept für die Sportstätten zusammengefasst

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